Neue Rheinischezeitung - Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Köln -
Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen
Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Gericht: Bistum Essen muss keine 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

In einem Zivilprozess um kirchlichen Missbrauch hat das Landgericht Essen die Forderung eines Missbrauchsopfers nach 300.000 Euro Schmerzensgeld abgelehnt. Das Gericht wies die Forderung des Klägers gegen das Bistum Essen am Freitag zurück, da das Bistum bereits 45.000 Euro Entschädigung gezahlt hatte, wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Der Kläger war 1979 von einem Kaplan sexuell missbraucht worden.

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Die zuständige Kammer sah den Missbrauch demnach als erwiesen an. Der Kaplan habe seine Stellung bei dem Bistum ausgenutzt, um den Kläger nach Hause zu locken und dort zu missbrauchen. Das Bistum müsse daher im Rahmen der sogenannten Amtshaftung für alle materiellen Schäden haften, die auf die Missbrauchstat zurückzuführen seien, teilte das Gericht weiter mit. Dies umfasse auch künftige Schäden.

Das bereits gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro hielt die zuständige Kammer aber für angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht auch die Folgen der Tat für das Opfer - etwa psychische Belastungen oder berufliche Einschränkungen. Diese würden ein höheres Schmerzensgeld nicht begründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Bistumsangaben hatte der Geistliche als Kaplan seit den 1970er Jahren in Bottrop und Essen Kinder sexuell missbraucht. Im Zuge der Vorwürfe wurde er Anfang der 1980er-Jahre für eine Therapie nach Bayern ins Erzbistum München und Freising versetzt.

Auch dort missbrauchte er weiter Kinder, unter anderem in München und Garching. Mitte der 1980er Jahre wurde der Priester zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Insgesamt waren mutmaßlich mindestens 28 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und in Bayern betroffen.

2022 wurde der Geistliche in den Laienstand zurückversetzt und verlor damit seine kirchlichen Altersbezüge. Zuvor war ihm 2010 die Ausübung kirchlicher Dienste verboten worden.

B.Schmidt--NRZ